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   BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89   

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BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89 (https://dejure.org/1990,10012)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1990 - 1 C 52.89 (https://dejure.org/1990,10012)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1990 - 1 C 52.89 (https://dejure.org/1990,10012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung einer Waffenbesitzkarte nach Verurteilung des Besitzers wegen Straftaten gegen das Vermögen und gemeingefährlicher Straftaten - Erforderliche Zuverlässigkeit zum Besitz einer Waffe - Straftaten gegen das Vermögen im Sinne der Vorschrift des § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist eine gemeingefährliche Straftat, Steuerhinterziehung (§ 370 AO) eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976 (wie BVerwGE 84, 17 und Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89).

    Diese Überschriften heben nur die wichtigsten in den betreffenden Abschnitten geregelten Straftaten nochmals hervor, fassen aber nicht wie beispielsweise die Überschrift "Gemeingefährliche Straftaten" des 27. Abschnitts eine besondere Kategorie von Delikten (vgl. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87] ) zusammen.

    Hierzu hat der erkennende Senat (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87] ) ausgeführt und hält daran fest:.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist der Erlaß des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87] ; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 69.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 50 S. 20 = GewArch 1988.311 ; Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 65 ).

    Der Senat läßt (wie in BVerwGE 84, 17) offen, ob diese Regelung auf den Widerrufstatbestand des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffGüberhaupt Anwendung findet.

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist eine gemeingefährliche Straftat, Steuerhinterziehung (§ 370 AO) eine Straftat gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG 1976 (wie BVerwGE 84, 17 und Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89).

    Parallelsache: BVerwG - 24.04.1990 - AZ:1 C 56/89.

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Es wird immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommen (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - GewArch 1987, 351).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Nach den Grundsätzen, die der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt hat (BVerwGE 70, 356 ), beginnt die Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes erst dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde Kenntnis nicht nur vom Sachverhalt, sondern auch von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes hat.
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    "Unter Vermögen im strafrechtlichen Sinne wird üblicherweise 'die Summe aller geldwerten Güter nach Abzug der Verbindlichkeiten' (BGHSt 16, 220 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] ), die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person (Wessels, Strafrecht, Besonderer Teil - 2, § 13 II 4 a), 'die Gesamtheit der Güter, die der Verfügungsgewalt einer Person unterliegen' (Maurach-Schroeder, Strafrecht, Besonderer Teil. Teilbd. 1, 6. Aufl., § 46 II A 4 b) oder 'die Gesamtheit der einer Person zustehenden wirtschaftlichen Werte' (Blei, Strafrecht, Besonderer Teil. § 61 V 1) verstanden.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Die dem Kläger nach § 59 Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) erteilte Waffenbesitzkarte und die Munitionserwerbsberechtigung sind eine "Erlaubnis ... nach diesem Gesetz" im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG (BVerwGE 67, 16).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Die Verurteilung des Klägers wegen Steuerhinterziehung begründet bereits für sich allein den Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit, sofern nicht besondere Umstände diese Annahme ausnahmsweise entkräften (vgl. Beschluß vom 24. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 36 S. 39 ).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 69.88

    Waffengesetz - Strafhaft - Verwahrung - Sperrfrist - Anrechnung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist der Erlaß des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87] ; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 69.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 50 S. 20 = GewArch 1988.311 ; Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 65 ).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 92.87

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Jagdschein

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Zu der mit § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 17 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b des Bundesjagdgesetzes in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) - BJagdG - hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 30. November 1989 - BVerwG 3 C 92.87 - BayVBl. 1990, 375) wie folgt entschieden:.
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83

    Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG ist der Erlaß des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87] ; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 69.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 50 S. 20 = GewArch 1988.311 ; Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 24.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 65 ).
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